Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V.

Sitz: Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Vaalser Straße 148
52074 Aachen

Telefon: (02 41) 8 90 12 00
Telefax: (02 41) 8 90 12 01

E-Mail: info@vnwi.de
Internet: www.vnwi.de




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Der Dachverband (DDIV) informiert:

Gemäß dem Beschluss des Verbandsrates in seiner letzten Sitzung am 20.01.2010 wurde der DDIV gebeten, die Auskunftspflicht von Immobilienverwaltungsunternehmen zum Zensus 2011 zu klären.
 
Informationen zur Auskunftspflicht und zu den Folgen, wenn ein Verwalter der Auskunftspflicht nicht nachkommt, entnehmen Sie bitte den folgenden Links.

Zensus 2011- Anschreiben DDIV

Zensus 2011- Begutachtung
Prof. Dr. H. Zuck

Zensus 2011- Bußgeld / Zwangsgeld

Darlehensvarianten für Wohnungseigentümer-
gemeinschaften und Neues bei der Förderung
der KfW-Förderbank im Überblick:

WEG: Vergleich Darlehen für den Verband….
WEG: Vergleich Einzelkredite ….
Infoblatt KfW Investitionszuschuss….
Infoblatt KfW Neues Produkt….
Infoblatt KfW Antragstellung….
Neue Trinkwasserverordnung ab 01.11.2011 Neue Pflichten, neue Haftungsrisiken
Neue Pflichten und neue Haftungsrisiken ergeben sich für Immobilieneigentümer und -verwalter bei der am 01.11.2011 in Kraft tretenden novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Bürokratische Formulierungen und nach eigenen Angaben überforderte Gesundheitsämter
tragen zur Verunsicherung bei, lesen Sie selbst den Verordnungstext.

Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung v. 3. Mai 2011

Verständlich aufbereitet haben wir diese Thematik bereits beim Winterseminar in Dortmund am 18.11.2011, die Präsentation des Vortrages finden Sie hier. 


VNWI VERWALTER-STAMMTISCHE

Kölner Verwalterstammtisch  in 2012


Der mittlerweile etablierte Kölner Verwalterstammtisch findet auch in 2012
wieder mit viel Erfolg statt.

Nächster Stammtisch:
Donnerstag, 26.01.2012 um 19.00 Uhr

im Restaurant Aphrodite
Aachener Str. 698
50933 Köln (Müngersdorf)

Organisation: Anja Juranek
Tel.  0221/9723728
Anmeldung, wenn möglich, über die Geschäftsstelle  info@vnwi.de

Darüber hinaus wird in 2012 auch erstmalig ein Stammtisch in Essen mit RA Klaus Eichhorn stattfinden. Die Termine und den genauen Ort wird in Kürze bekannt gegeben.

Mönchengladbacher Verwalterstammtisch
in 2012




Donnerstag, 26.01.2012 um 19.00 Uhr
im Restaurant Rosenmeer
Schürenweg 45
41063 Mönchengladbach

Organisation: Ulrike M. Renner
Tel.  02166/2171784
Anmeldung, wenn möglich, über die Geschäftsstelle  info@vnwi.de oder direkt
über Ulrike M. Renner.


VNWI
schließt Kooperation mit Kalaydo.de ab. Mitglieder des VNWI können ab 01.10.2011 zu ermäßigte Preisen das Immobilienportal nutzen.


NEU - ZMR-Sonderheft 02/2011
Sonderveröffentlichung des VNWI
WEG Kurzkommentar
von Dr. Riecke und Dr. Elzer  
                    

 

Bezug über die Geschäftsstelle des VNWI – info@vnwi.de


NEU – Broschüre des VNWI
Neue Informationspflichten
des Verwalters


Verfasser: Klaus Eichhorn

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht




Neuer Lehrgang „ Immobilienverwalter/in (EBZ)“ in Kooperation mit dem DDIV auch in 2012
In Kooperation mit dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und dem Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. (VNWI) bietet die EBZ mit dem einjährigen Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienverwalter/in die Möglichkeit, sich berufsbegleitend für den anspruchsvollen Umgang mit Vermietungs- und WEG-Themen zu qualifizieren.

Der Lehrgang startet zweimal jährlich, jeweils zum 01.04. und 01.09. eines Jahres.

Weitere Informationen »




Erstmalige Verwalter-Vergütungs-Studie erschienen
:

Bezug über www.ddiv.de



WEG Verwaltervertrag
Zur Bestellung >>

VNWI Bauvertrag

Zur Bestellung >>



Dokumentation "Attendorn"
„Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckung
u. Insolvenzverfahren “
Zur Bestellung >>

Fachpublikation –
Videoüberwachung in Wohnanlagen
Weitere Informationen »


26.09.2011DDIV - Gutachten zu gesetzlichen Mindestanforderungen an Verwalter

DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat im Rahmen des diesjährigen Verwaltertages in Berlin die Ergebnisse des kürzlich in Auftrag gegebenen Gutachtens zu gesetzlichen Mindestanforderungen und Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter vorgestellt. Die fundierte Ausarbeitung des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Rüdiger Zuck (Stuttgart) stellt damit erstmals die zentralen Forderungen der Branche auf eine rechtliche Basis. Die Kernaussage des Gutachtens: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter. Hier sieht das Gutachten den Gesetzgeber in der Pflicht, diese im Rahmen der Gewerbeordnung zu verankern.

Vertrauen und Verbraucherschutz dank Versicherungspflicht

In der Bundesrepublik Deutschland sind mehr als 25.000 Immobilienverwalter zugelassen, denen als Zugang lediglich die Pflicht zur Gewerbeanzeige obliegt. Doch fehlende Zugangsvoraussetzung und Qualifikation bergen oftmals ein großes Fehlerpotenzial, das schlussendlich den Verbraucher teuer zu stehen kommen kann. Die Forderung des DDIV nach einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter soll hier entgegensteuern, denn der Eigentümer profitiert von einer verbindlichen Absicherung im Schadensfall. Für die praktische Umsetzung dieser Forderung nach einer verbindlichen Vertrauens- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung empfiehlt der Gutachter einen neuen § 34 ff. in die GewO aufzunehmen und diese so als Zugangsvoraussetzung für alle neu am Markt tätigen Immobilienverwalter zu implementieren. Wer also als Verwalter arbeiten möchte, muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden nachweisen. Auch ist es laut Gutachten notwendig, die Versicherung fortlaufend dem Umfang der Tätigkeit anzupassen. Darüber hinaus wird angeregt, ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe von 5.000 Euro bei Verstößen gegen die Anzeige- und Versicherungspflicht aufzuerlegen.
„Mit der Schaffung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter würde eine der Hauptforderungen des Spitzenverbandes der Deutschen Immobilienverwalter auf eine rechtliche Basis gehoben, nämlich die nachhaltige Sicherung von Wohneigentum und damit der Schutz des Verbrauchers“, weiß Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter. „Mit dem Gutachten haben wir nun erstmals die Möglichkeit, den Gesetzgeber fundiert auf die Belange der Branche und die Dringlichkeit der gesetzlichen Reglementierung hinzuweisen. Denn schließlich vertrauen die Eigentümer ihrem Immobilienverwaltern. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“, betont Heckeler weiter.

Qualitätssicherung durch gesetzlich geregelten Berufszugang?

Bei der Frage der vom DDIV geforderten Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienverwalters kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber zwar in der Lage ist, ein bislang nicht reglementiertes Berufsbild in Bezug auf Zugang und Ausübung zu fixieren, eine bundesgesetzliche Regelung nach dem derzeitigen Informationsstand aber nicht im gesamtstaatlichen Interesse ist. Eine Regelung durch den Gesetzgeber ist damit nicht erforderlich. Diese Sachlage ändert sich allerdings dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass es unter den Immobilienverwaltern eine deutlich höhere Zahl an beispielsweise Vermögensstraftaten gibt, als in anderen Branchen (bspw. Immobilienmaklern oder Bauträgern). Die Erforderlichkeit einer Berufszugangsregelung wäre so gegeben und der Gesetzgeber damit in der Pflicht. Ohne eine aussagekräftige Statistik dieser Art scheint aber die Forderung des DDIV nach Reglementierung durch den Gesetzgeber laut Gutachter nicht realisierbar.

Um aber gesetzliche Ausübungsregelungen für den Beruf des Immobilienverwalters nachhaltig festzuschreiben und so langfristig Qualität zu sichern, ist die Anerkennung als staatlicher Ausbildungsberuf (nach §§ 4, 5 BBiG) eine denkbare und zulässige Möglichkeit auf dem Weg zu mehr Professionalisierung, da dort ein Ausbildungsberufsbild rechtsverbindlich festgelegt wird. Die Folge: Die wesentlichen Merkmale des Berufes sind gesetzlich fixiert. Praktisch aber stößt eine Anerkennung des Ausbildungsberufes „Immobilienverwalter“ an schwer zu überwindende Hürden, da sich die Inhalte mit dem Ausbildungsberuf des „Immobilienkaufmanns“ deutlich überschneiden. Der Ausbildungsinhalt müsste sich in zentralen Bestandteilen von anderen Berufsbildern der Branche unterscheiden. Erst dann wäre die Erforderlichkeit eines eigenständigen Ausbildungsberufes „Immobilienverwalter“ gegeben.
„Wir fordern seit langem gesetzlich geregelte Mindestanforderungen für Immobilienverwalter, das werden wir auch weiterhin tun – schließlich werden nicht selten nur unzureichend qualifizierte Verwalter mithilfe eines Gewerbescheines zugelassen, die aus Unkenntnis Fehler begehen. Das muss ein Ende haben“, verspricht Wolfgang D. Heckeler. „Das Gutachten zeigt uns deutlich, dass wir als Spitzenverband der Branche auch künftig in der Pflicht sind, wenn es um Verbraucherschutz, Ausbildung und Qualitätssicherung geht. Ebenso, wie der Gesetzgeber, mit dem wir weiterhin gemeinsam an der Realisierung unserer Forderungen arbeiten werden. Für das, was möglich ist, werden wir uns einsetzen. Unser Ziel ist eine stärkere Professionalisierung der Branche zum Wohl des Verbrauchers“, ergänzt Vizepräsident Steffen Haase, der das Thema federführend beim DDIV bearbeitet.

In Frankreich müssen Hausverwalter bevor sie zugelassen werden, einen akademischen Abschluss in Jura oder Wirtschaftswissenschaften sowie drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. In Großbritannien werden ebenfalls Qualifikationen abgefordert. Hinzu kommen regelmäßige Prüfungen, in denen der Kenntnisstand zu Gesetzesänderungen und aktueller Rechtsprechung abgefragt werden.
Kurzseminare - 2012                             

 

Auch in 2012 werden an den Standorten Köln und Krefeld die Kurzseminare angeboten. Neu wird im Laufe des Jahres der Standort Essen dazu kommen. Den Auftakt der Seminarreihe übernimmt RAin Andrea Aßelborn am 12.03.2012 in Krefeld und am 29.03.2012 in Köln mit dem Thema  „Mietrecht: Abmahnung, Kündigung bis zur Räumung - praxisnah erklärt mit zahlreichen Formulierungshilfen und Musterschreiben.
Das Konzept der Kurzseminare, praxisnah und mit viel Raum für Teilnehmerfragen bleibt damit fester Bestandteil der VNWI-Fortbildungsreihe und eignet sich besonders auch für die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen. Preis pro Teilnehmer € 25,-- zuzügl. USt. für Mitglieder und € 35,-- für Nicht-Mitglieder.


» weitere Kurzseminare

Haben Sie Anregungen?  info@vnwi.de





Neue Urteilsbesprechungen:

Einlassung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen Rechtsstreit mit dem angestellten Hausmeister
LG Köln, Urt. v. 22.12.2001 – 29 S 138/11

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschlussfassung über größere Instandsetzungsmaßnahmen
LG Köln, Urt. v. 24.11.2001 – 29 S 111/11

Eigentumsstörungen: Anspruch auf Beseitigung überragender Äste
LG Köln, Urt. v. 11.8.2011 – 6 S 285/10 (AG Köln – 124 C 58/10)



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