Beitragsordnung

Beitragsordnung des VDIV Verbandes der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. (VDIV NRW) - gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.11.2018

§ 1 Beitragsarten

Ordentliche Mitglieder im Sinne von § 3 Ziff. 1 der Verbandssatzung entrichten jährlich einen Grundbeitrag sowie die pauschale Gebühr an den Dachverband.

§ 2 Beiträge

2.1 
Der Grundbeitrag für die Verwalter als ordentliche Mitglieder staffelt sich wie folgt:

Beiträge


* In die Beitragsklasse 00 können nur Existenzgründer im ersten Jahr ihrer Tätigkeit (ohne Berechtigung der Führung des Verbandslogos und mit Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen) eingestuft werden.

2.2
Zusätzlich sind die für jedes Mitglied eines Landesverbandes an den Dachverband zu entrichtenden Beiträge in der jeweils gültigen Höhe (zur Zeit EUR 165,–) sowie der Beitrag zur Vertrauensschadenversicherung der Mitglieder des Verbandes (zur Zeit EUR 160,– zuzügl. Versicherungssteuer) an den Landesverband zu zahlen.

2.3
Gastmitglieder und Tochterfirmen ordentlicher Mitglieder zahlen jeweils 50 % der Grundbeiträge.

2.4
Bei Eintritt im Laufe eines Jahres werden Beiträge zeitanteilig mit Wirkung ab dem Ersten des Folgemonats berechnet.

2.5
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 250,–.